Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Fälligkeitsterminen und Zinssätzen
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben bei bestimmten Gewerbezweigen wurden für 2012 durch die Finanzbehörden neu festgesetzt und um ca. 4,3 % erhöht. Sie bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen und entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Sonderregelungen gelten für Personen vom 2. bis zum 12. Lebensjahr (50 %).
Bisher erhielten Bürger und Firmen vor der Fälligkeit ihrer Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer einen Zahlungshinweis von ihrem Finanzamt. Ab 2012 wird die Versendung von Zahlungshinweisen aus Kostengründen in bestimmten Bundesländern komplett eingestellt.
Durch die »Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen« vom 2.12.2011 wurde die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung mit Wirkung vom 1.1.2012 geändert. Mit diesen Änderungen wurden die Beleg- und Buchnachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die seit 1.7.2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (»ATLAS-Ausfuhr«) angepasst. Außerdem wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen neue Nachweisregelungen geschaffen.
Mit Urteil vom 23.11.2011 legt der Bundesfinanzhof (BFH) fest, dass die Leistungen eines Partyservice grundsätzlich Dienstleistungen darstellen, die dem Regelsteuersatz von derzeit 19 % unterliegen. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist. Die Lieferung von Lebensmittelzubereitungen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 %.
Um die Möglichkeit, Kosten der Erstausbildung oder des Erststudiums unbeschränkt als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, wird einmal mehr vor Gericht gestritten. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband hin und empfiehlt allen Betroffenen, derartige Kosten weiterhin in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Dies ist für die vergangenen vier Veranlagungszeiträume möglich; anderenfalls droht Festsetzungsverjährung.
Mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes, das sich bereits seit 2010 auswirkt, können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die einer Grund- bzw. Basisabsicherung dienen, steuerlich besser berücksichtigt werden.
Bei Vorliegen eines »äußerst geringen Anteils« der gewerblichen Einnahmen am Gesamtumsatz unterbleibt nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit eine Infizierung der übrigen (vermögensverwaltenden) Tätigkeit durch die gewerbliche Tätigkeit. Bei einem gewerblichen Umsatzanteil am Gesamtumsatz von mehr als 5 % liegt jedoch kein »äußerst geringer Anteil« mehr vor.
Mit Urteil vom 6.10.2011 kommt der Bundesfinanzhof (BFH) zu dem Entschluss, dass die 1-%-Regelung nicht anwendbar ist, wenn der Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug – lediglich für betriebliche Zwecke sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – nutzt.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens wurden u. a. papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation ersetzt. Dazu gehört auch